Förderung in der Schuleingangsphase

Gleichaltrige, schulpflichtige Kinder können in ihrer Entwicklung sehr unterschiedlich sein. Sie benötigen daher je nach Entwicklungsstand und Fähigkeiten unterschiedliche Lernzeiten. In der sog. Schuleingangsphase werden alle Schülerinnen und Schüler mit ihren unterschiedlichen Lernvoraussetzungen so unterrichtet, dass sie durch Unterstützung und besondere Herausforderungen in ihren Entwicklungen gefördert oder gefordert werden.

Die Schuleingangsphase umfasst in der Regel das 1. und 2. Schuljahr. Sie kann aber auch je nach Entwicklungsstand und Kompetenz des jeweiligen Kindes in einem Schulbesuchsjahr oder in drei Jahren durchlaufen werden. Am Ende der Schuleingangsphase, egal ob nach einem, zwei oder drei Schulbesuchsjahren, sollen alle Schülerinnen und Schüler die Grundlagen für das weitere Lernen in den 3. und 4. Klassen erworben haben. Daher ist also das zentrale Ziel der Schuleingangsphase, alle schulpflichtigen Kinder entsprechend dem Grad ihrer individuellen Entwicklung individuell zu fördern.

Wir an der Rheinbabenschule wenden verschiedene Formen des differenzierten und individualisierten Unterrichts an, die es uns möglich machen, alle Kinder auf ihren jeweils unterschiedlichen Kompetenzstufen zu fördern und zu fordern.

Die individuelle Förderung kann nur gelingen, wenn jedes einzelne Kind regelmäßig beobachtet und seine Kompetenzen und Lernfortschritte in Diagnosen überprüft werden.

Daher setzen wir bereits in den ersten Schulwochen, grundsätzlich vor den Herbstferien, eine Schuleingangsdiagnose ein, welches eine Übersicht über die individuellen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler bietet. Weitere Diagnosearbeiten erfolgen im weiteren Verlauf der 1. und 2. Klasse.

Besonderes Augenmerk legen wir dabei auf die Aspekte

– Entwicklung des Schreibens

– Entwicklung des Lesens

– Ausbildung der Schrift

– Mathematische Fähig- und Fertigkeiten.

Aber auch weitere Entwicklungsbereiche wie z. B. die Fein- und Grobmotorik, die Soziale Kompetenz, das Aufgabenverständnis, das Arbeitsverhalten oder die Konzentration werden beobachtet und dokumentiert.

Weisen die Beobachtungen und Diagnosen auf einen Förderbedarf hin, wird ein individueller Förderplan erstellt. Der Förderplan beinhaltet die Lernausgangslage, das Förderziel, die geeigneten Fördermaßnahmen, den zeitlichen Umfang der Förderung und die an der Förderung beteiligten Personen. Spätestens nach Ablauf des im Förderplan festgehaltenen Zeitraums wird eine Überprüfung des Entwicklungsstands durchgeführt. Diese entscheidet darüber, ob das Förderziel erreicht wurde und die Maßnahme abgeschlossen ist oder ob die Förderung in dem jeweiligen Bereich fortgeführt werden muss.

Um das individualisierte Lernen adäquat umzusetzen, ist in unserer Schuleingangsphase neben den Klassen-, Fach- und Förderschullehrkräften auch eine sog. sozialpädagogische Fachkraft in der Schuleingangsphase (Schulsozialpädagogin) tätig. Sie unterstützt die Lehrkräfte im Klassenunterricht und fördert bei Bedarf einzelne Kinder in Kleingruppen oder in Einzelsituationen in den Kernfächern sowie den Basiskompetenzen (Motorik, Konzentration, etc.).